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Privatnutzung des Firmenwagens (§ 8 EStG)

16Apr

Privatnutzung des Firmenwagens (§ 8 EStG)

Alle Informationen sind nach bestem Wissen und Gewissen aufgearbeitet. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ist die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs auch dann der Lohnsteuer zu unterwerfen, wenn der Arbeitgeber Privatfahrten zwar verbietet, die Einhaltung aber nicht überwacht? Die Finanzverwaltung nimmt in diesen Fällen einen geldwerten Vorteil an. Nach Urteilen der FG München und Niedersachsen ist keine Privatnutzung au erfassen, wenn diesa laut Arbeitswert rag ausgeschlossen ist. Das soll auch gelten, wenn das Verbot nicht überwacht wird. Zudem liegt die Beweislast nach Auffassung des FG Münster beim Finanzamt. In solchen Fällen dürfe das Finanzamt nicht automatisch Privatfahrten unterstellen. Zu klären ist ebenfalls, ob bei Park & Ride-Fahrten die gesamte Entfernung für den Pkw erfasst werden muss Bis zur BFH-Entscheidung sollten Arbeitgeber den geldwerten Vorteil weiterhin erlassen, den Mitarbeitern jedoch raten, ihre Bescheide diesbezüglich offen zu haften. Hilfreich sind Nachweise, die belegen, dass eine Privatnutzung außerhalb der Dienstzeit, bezogen auf die allgemeine Lebenserfahrung, unrealistisch ist.

FG Niedersachen 25 11-03,1 K 354/01, EFG 04,1575, Revision unter V| R
2/04:25,11.04,11 K459/03, EFG 05,423rkr. 2.2.05, 3 K 193/03.EFG 05,1265,
Revision unterVI R 19/05 und 1,3.0G, 2 K53/03, Revision unter IV R 23/06
FG Rheinland-Pfalz 2.5.05, 5 K 1131/03, Revision unter l R 3/06
FG München 23.9.04, 5 K 54G9’02, EFG 05, 224
FG Münster 26 10,05,11 K 62G&/02, EFG 06, 174
FG München, 15A05, 6 K 2690/03, Revision unier VI R GB/Q5

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