Ziel der Buchführung ist es, alle baren und unbaren Geschäftsvorfälle eines Jahres lückenlos und chronologisch zu erfassen, zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des Vermögens und der Schulden festzustellen und somit den Erfolg der Unternehmung zu ermitteln.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften über Art und Umfang der Buchführung erlassen.
Diese richten sich je nach der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens.