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Steuerberatung

Steuerberatung

Ab sofort Steuern sparen! Wir zeigen Ihnen WIE!

Finanzbuchhaltung

 

Ziel der Buchführung ist es, alle baren und unbaren Geschäftsvorfälle eines Jahres lückenlos und chronologisch zu erfassen, zum Ende eines Geschäftsjahres den Stand des Vermögens und der Schulden festzustellen und somit den Erfolg der Unternehmung zu ermitteln.
Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften über Art und Umfang der Buchführung erlassen.
Diese richten sich je nach der Rechtsform und der Größe eines Unternehmens.

  • Wir richten Ihre Buchführung ordnungsgemäß und individuell ein und buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle mit einem für Ihren Betrieb angepassten Kontenrahmen.
  • Wir führen für Sie eine Offene Posten-Buchführung, mit der Sie Kontrolle über Ihre Debitoren und Kreditoren haben.
  • Zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung gehört auch die Anlagenbuchhaltung, sowie das Berechnen und Buchen von Abschreibungen und Rücklagen.
  • Darüberhinaus bieten wir Ihnen auch die übernahme Ihres kompletten Mahnwesens an.
  • Ihre Steuer-Anmeldungen werden fristgerecht durch uns bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht.
  • Durch Übersichtliche betriebswirtschaftliche Auswertungen, die individuell Ihren persönlichen Anforderungen angepasst werden, haben Sie eine monatliche Kontrolle über alle Vorgänge und deren Auswirkungen auf Ihren Betrieb.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Buchführung und informieren regelmäßig über relevante Gesetzesänderungen. Somit gewinnen Sie Zeit, sich der Unternehmensführung zu widmen.

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Lohnbuchhaltung

 

Wir beraten Sie gerne in sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Fragen rund um Ihr Personalbüro.

Auch bei einer Nettolohnoptimierten Gehaltsgestaltung beraten wir Sie gerne!

Unser Leistungsspektrum im Bereich der Lohnbuchhaltung:

  • Wir führen für Sie die Berechnungen der monatlichen Bezüge und Abgaben durch,
  • erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Verdienstbscheinigungen für Ihre Mitarbeiter/innen,
  • sowie alle gesetzlich vorgeschrieben Meldungen zu Krankenkassen, Finanzämtern und Berufsgenossenschaften.
  • Lohn- und Gehaltsüberweisungen können durch uns vorbereitet werden.
  • Außerdem übernehmen wir die Berechnung und Antragstellung für Erstattungsanspräche
    bei Krankheit, Mutterschutz, Urlaub, Kündigung…
  • Gerne übernehmen wir auch die in diesem Rahmen anfallende Korrespondenz.

Steuererklärungen

 

Wir geben erforderliche Informationen und Hinweise bezüglich legaler Steuerersparnismöglichkeiten.

Die betrieblichen Steuererklärungen erstellen wir zusammen mit dem Jahresabschluss.

Das sind u.a.

  • Umsatzsteuer-Erklärung
  • Gewerbesteuer-Erklärung
  • Körperschaftsteuer-Erklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Gewinnen und Verlusten bei Gesellschaften

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind „Privatleute“ verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.

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Der Einkommemsteuer unterliegen

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG (z.B. Renten)

Die Steuererklärung ist innerhalb der gesetzlichen Abgabefristen beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Fristverlängerung wird auf Antrag bei schriftlicher Begründung vom Finanzamt gewährt.

Auch wenn keine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuerklärung besteht, lohnt es sich für Arbeitnehmer im Regelfall (wegen bereits abgeführter Lohnsteuer) eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zumal wenn wegen hoher Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, diversen Freibeträgen und anderen Abzugsmöglichkeiten mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist.

Weitere Steuererklärungen, bei denen wir gerne beraten sind z.B. die

  • Schenkungsteuer-Eklärung
  • Erbschaftsteuer-Erklärung
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Jahresabschluss

 

Ob Sie Ihren Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln oder eine Bilanz aufstellen ist von der Einstufung Ihres Unternehmens nach dem HGB (§ 238 i.V.m. §§ 1-7) und / oder von der Höhe Ihrer Umsätze und Ihres Gewinns ( AO §§ 140, 141) abhängig.

Je nach gesetzlicher Vorschrift erstellen wir für Sie Ihre

  • Einnahme-Überschuss-Rechnungen (§ 4 Abs.3 EStG)
  • Eröffnungsbilanzen
  • Bilanzen (§ 4 Abs.1 und § 5 EStG) mit Gewinn- und Verlust-Rechnungen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Liquidationsbilanzen
  • Anhänge, Lageberichte und Erläuterungsberichte

Selbstverständlich fertigen wir auch Ihre Einkommensteuer-Erklärung und alle erforderlichen Steuererklärungen, die mit dem Jahresabschluss zusammenhängen.

Übersichtliche, aussagekräftige, optisch gut aufbereitete Jahresabschlüsse sind eine Visitenkarte Ihres Unternehmens.

Teilnahme an Prüfungen

Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig durch behördliche Stellen geprüft. Auswahlkriterien sind

  • die Größe des Unternehmens (je größer desto häufiger),
  • der Zeitpunkt der letzten Abgabenprüfung (je länger zurück desto wahrscheinlicher),
  • Schwerpunktaktionen bei bestimmten Branchen sowie
  • die Zufallsauswahl durch den Computer.

Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel drei Geschäftsjahre.

Neben der Prüfung der laufenden Umsatz- und Ertragsteuern durch das Finanzamt werden regelmäßig noch folgende Überprüfungen durchgeführt:

  • Lohnsteuer (Finanzamt)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Bundesversicherungsanstalten)
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge (Berufsgenossenschaften)
  • Einheitsbewertung (Finanzamt)
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Gerade in dieser, für Sie als Unternehmer schwierigen Situation sehen wir es als eine Herausforderung für unsere Kanzlei und wollen Ihnen in dieser Zeit so zur Seite stehen und Sie vertreten, dass Sie sich weiterhin auf Ihre Kernaufgaben als Unternehmer konzentrieren können.

Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:

  • Terminabstimmung mit dem Prüfer
  • Festlegung des Prüfungsortes (gegebenenfalls in unserer Kanzlei)
  • Teilnahme an der Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer
  • Vorbereitung der Unterlagen, die dem Prüfer vorzulegen sind
  • Bereitstellung der EDV-Buchführung in Dateiform
  • Beantwortung von Fragen des Prüfers
  • Beiziehen übergeordneter Stellen bei schwierigen Sachverhalten
  • Vorbereitung und Teilnahme an der Schlussbesprechung
  • Überprüfung der geänderten Steuerbescheide
  • Ausarbeitung von Rechtsmitteln wie z.B. Einspruch, Widerspruch, Klage
  • Vertretung im Finanzstrafverfahren
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Betriebswirtschaftliche Beratung

Ob Sie sich nun als Jungunternehmer in der Aufbauphase befinden, sich als etablierter Unternehmer mit neuen Strategien auseinandersetzen, oder die Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation vorbereiten;

Betriebswirtschaftliche Probleme können oft vermieden werden, wenn man die Stärken und Schwächen des Unternehmens kennt, Rückschlüsse daraus zieht und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nutzt.

Vorhandene betriebswirtschaftliche Probleme müssen erkannt, bearbeitet und gelöst werden. Wir unterstützen Sie hierbei.

Unsere betriebswirtschaftliche Beratung beinhaltet u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Investitionsplanung
  • Finanzierungsberatung
  • Kalkulation
  • Kostenrechnung
  • Ertragsvorschau
  • Liquiditätsplanung
  • Betriebswirtschaftliche Analyse anhand von internen und externen Betriebsvergleichen
  • Unterstützung bei der Vermögensberatung
  • Beratung bei der Wahl der Altersversorgung und der Krankenversicherung

Sonstige steuerliche Beratung

Es gibt in unserem Deutschen Steuersystem viele Gestaltungsmöglichkeiten, durch die Sie Steuern sparen können. Man muss die Möglichkeiten nur kennen und von Fall zu Fall einsetzen.

Viele Bereiche, in denen wir Ihnen weiterhin zur Seite stehen, nennen wir Ihnen nachstehend:

  • Steuerplanung und Optimierung
  • Lohnsteuerberatung für Arbeitnehmer
  • Anträge auf Nichtveranlagung (Einkommensteuer)
  • Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Prüfung von Verträgen unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Rechtsformwahl unter steuerlichen Aspekten
  • Übertragung von Betriebsvermögen
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