Höhe der Gebühren
Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach
- der Bedeutung der Angelegenheit,
- dem Umfang
- der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.
Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBGebV muss dies schriftlich geschehen.
§ 14 StBGebV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.