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Gebühren

Unsere
Gebühren

Höhe der Gebühren
Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach

  • der Bedeutung der Angelegenheit,
  • dem Umfang
  • der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.
Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBGebV muss dies schriftlich geschehen.

§ 14 StBGebV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.

Die Steuerberater/innen sind nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Wir möchten, dass unsere Beratungsleistungen für Sie kalkuklierbar und transparent sind. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Pauschalgebühr für einen gewissen Zeitraum. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie unser verbindliches Angebot an!

transparent

kalkulierbar

fair

Quelle:
Bundessteuerberaterkammer
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Telefon: 0 30 – 24 00 87-0
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