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Pendlerpauschale verfassungswidrig

16Apr

Pendlerpauschale verfassungswidrig

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Pendlerpauschale verfassungswidrig
Die Kürzung der Pendlerpauschale verstößt aus Sicht des Bundesfinanzhofs gegen die Verfassung. Die Fahrten zur Arbeitsstätte seien rein beruflich veranlasst und müssten daher bei der Steuerzahlung berücksichtigt werden, erklärte der Vorsitzende des 6. Senats, Hans-Joachim Kanzler, am Mittwoch in München. Die Kürzung der Pauschale sei daher verfassungswidrig. Zwei Klagen von Steuerzahlern leitet der Bundesfinanzhof damit zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter.

Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer
Nach Überzeugung des BFH führt die Neuregelung zu einer Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer. Denn die Wegekosten seien notwendig mit der Arbeit verbunden. Werde dies nicht berücksichtigt, sei der wichtige Grundsatz verletzt, die Einkommensteuer nach der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler auszurichten. Bei geringem Lohn könne es sogar passieren, dass das zum Lebensunterhalt verbleibende Einkommen verfassungswidrig unter das Existenzminimum und den Sozialhilfesatz absinke. Zudem sei das Werkstorprinzip nicht konsequent umgesetzt worden, weil etwa die doppelte Haushaltsführung weiterhin steuermindernd anerkannt werde. In beiden streitigen Fällen führte die Neuregelung zu einer steuerlichen Mehrbelastung von mehreren hundert Euro im Jahr.

Argumente des Bundes greifen nicht
Geklagt hatte ein Energietechniker aus Mecklenburg-Vorpommern, der täglich 75 Kilometer zu seinem Arbeitsplatz und abends die gleiche Strecke wieder zurück fahren muss. Zweiter Kläger ist ein Bäckermeister aus Baden-Württemberg mit einer einfachen Wegstrecke zu seinem Arbeitsplatz von 70 Kilometern. Ihm würde nicht einmal ein Umzug helfen, weil seine Frau täglich in genau die entgegen gesetzte Richtung pendelt. Der BFH betonte, in solchen Fällen sei auch das „verfassungsrechtliche Gebot zum Schutz von Ehe und Familie“ verletzt. Ohne Erfolg hatte demgegenüber der Bund argumentiert, der Streit um die Pendlerpauschale sei rein politischer Natur. Die Kläger wurden vom Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland beziehungsweise dem Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin unterstützt. Beide Organisationen forderten, die Kürzung rückwirkend zurückzunehmen.

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