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Teilnahme an Prüfungen

Jedes Unternehmen wird mehr oder weniger regelmäßig durch behördliche Stellen geprüft. Auswahlkriterien sind

  • die Größe des Unternehmens (je größer desto häufiger),
  • der Zeitpunkt der letzten Abgabenprüfung (je länger zurück desto wahrscheinlicher),
  • Schwerpunktaktionen bei bestimmten Branchen sowie
  • die Zufallsauswahl durch den Computer.

Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel drei Geschäftsjahre.

Neben der Prüfung der laufenden Umsatz- und Ertragsteuern durch das Finanzamt werden regelmäßig noch folgende Überprüfungen durchgeführt:

  • Lohnsteuer (Finanzamt)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Bundesversicherungsanstalten)
  • Berufsgenossenschaftsbeiträge (Berufsgenossenschaften)
  • Einheitsbewertung (Finanzamt)

Gerade in dieser, für Sie als Unternehmer schwierigen Situation sehen wir es als eine Herausforderung für unsere Kanzlei und wollen Ihnen in dieser Zeit so zur Seite stehen und Sie vertreten, dass Sie sich weiterhin auf Ihre Kernaufgaben als Unternehmer konzentrieren können.

Unser Leistungsangebot in diesem Bereich umfasst:

  • Terminabstimmung mit dem Prüfer
  • Festlegung des Prüfungsortes (gegebenenfalls in unserer Kanzlei)
  • Teilnahme an der Betriebsbesichtigung mit dem Prüfer
  • Vorbereitung der Unterlagen, die dem Prüfer vorzulegen sind
  • Bereitstellung der EDV-Buchführung in Dateiform
  • Beantwortung von Fragen des Prüfers
  • Beiziehen übergeordneter Stellen bei schwierigen Sachverhalten
  • Vorbereitung und Teilnahme an der Schlussbesprechung
  • Überprüfung der geänderten Steuerbescheide
  • Ausarbeitung von Rechtsmitteln wie z.B. Einspruch, Widerspruch, Klage
  • Vertretung im Finanzstrafverfahren