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Fristen und Termine

Fristen und Termine

Fälligkeit der Umsatzsteuer (-Vorauszahlung)

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist für Quartalszahler immer am 10. des auf das Quartal folgenden Monats fällig, für Monatszahler am 10. des jeweiligen Folgemonats und für Umsatzsteuerpflichtige mit Dauerfristverlängerung am 10. des übernächsten Monats.

Fälligkeit der Lohnsteuer (-Anmeldung)

Die Lohnsteuer-Anmeldung, bzw. die zu entrichtenden Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber in der Regel monatlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig.

Bei jährlicher Fälligkeit (schriftliche Mitteilung durch das Finnzamt des Arbeitgebers bei sehr geringer Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer) ist die Lohnsteuer am 10.01. des Folgejahres abzuführen.

Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung 2018

Die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber ist am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
Die Abgabe der Beitragsmeldung bzw. in der Regel Beitragsschätzung muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen.

Jan.Feb.MärzAprilMaiJuni
Abgabe25.22.23.24.24.25.
Zahlung29.26.27.26.28.27.
JuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez.
Abgabe25.27.24.24.26.19.
Zahlung27.29.26.26.28.21.