• Bahnhofstr. 36, 46509 Xanten
  • 02801 / 7146-0
  • 02801 / 9315
  • info@steuern-xanten.de
  • Mo.-Do.: 07.30 - 16.30 Uhr / Fr.: 7:30-13:30 Uhr

MandantenMail 2026

Mandantenrundschreiben März 2026

März 2026

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf
einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne!

Mit steuerlichen Grüßen

Mandantenrundschreiben Februar 2026

Februar 2026

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf
einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne!

Mit steuerlichen Grüßen

Mandantenrundschreiben Januar 2026

Januar 2026

Liebe Mandantin, lieber Mandant,

auch im vergangenen Monat hat sich rund um Steuern, Recht und Betriebswirtschaft einiges getan. Über die aus unserer Sicht wichtigsten Neuregelungen und Entscheidungen halten wir Sie mit Ihren Mandanteninformationen gerne auf dem Laufenden. Zögern Sie nicht, uns auf
einzelne Punkte anzusprechen, wir beraten Sie gerne!

Mit steuerlichen Grüßen

Mandantenrundschreiben Dezember 2025

Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Durch diese steuerzahlerfreundliche
Entscheidung des Bundesfinanzhofs sind die Fahrten zum Entleiher grundsätzlich nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten abzugsfähig.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

„ Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, soll seinen Arbeitslohn bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei erhalten können.
Der Regierungsentwurf zur Aktivrente sieht eine Steuerbefreiung ab dem
1.1.2026 vor.

„ Schenkungsteuer: Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines
Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

„ Unterhaltsaufwendungen können mitunter als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Geldzuwendungen muss die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person
erfolgen. Zum Nachweis hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung
bezogen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2025. Viel Spaß beim Lesen!