Mandantenrundschreiben Januar 2026
Seit 2025 ist (begleitet von Übergangsvorschriften) bei Umsätzen zwischen
inländischen Unternehmen eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu
verwenden. Ein erstes Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu dem
Thema datiert vom 15.10.2024. Ein Jahr später wurde nun ein zweites Schreiben veröffentlicht, in dem die Finanzverwaltung vor allem auf mögliche Fehler
eingeht und dabei drei Fehlerarten unterscheidet.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
-Liegt eine doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten
grundsätzlich als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das
setzt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs voraus, dass der
Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Im Streitfall scheiterte ein Abzug bei der Ehefrau, weil der Ehemann die Wohnung
angemietet hatte und auch die Miete von seinem Konto bezahlte.
-Verluste aus der Vermietung einer Ferienwohnung sind nur anzuerkennen,
wenn eine Einkünfteerzielungsabsicht besteht. Das Kriterium der „ortsüblichen Vermietungszeit“ hat der Bundesfinanzhof jüngst präzisiert.
-Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs obliegt es daher
dem Steuerpflichtigen, aus den angeforderten Mails solche E-Mails herauszufiltern und dem Prüfer nicht vorzulegen, die keine Steuerrelevanz haben.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für
Januar 2026. Viel Spaß beim Lesen!
