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MandantenMail 2018

Mandantenrundschreiben Dezember 2018

Tragen Eltern wegen einer Unterhaltsverpflichtung die Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, dann können sie diese selbst als Sonderausgaben steuermindernd absetzen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzt das allerdings voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dass Natural­unterhalt geleistet wurde, reicht nicht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die einmalige Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung ist nicht zu versteuern. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof Weitblick bewiesen und der Vorinstanz eine Absage erteilt, die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angenommen hatte.
  • In 2017 ist das Eheöffnungsgesetz („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Es könnte Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit bieten, rückwirkend ab 2001 die Zusammenveranlagung durchzusetzen. Ein Ehepaar hat vor dem Finanzgericht Hamburg zumindest kürzlich einen Etappensieg errungen.
  • Zahlen Einnahmen-Überschussrechner eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres, können sie diese auch dann bereits im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgaben abziehen, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Damit hat der Bundesfinanzhof der gegenläufigen Verwaltungsmeinung widersprochen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben November 2018

Damit Familien mit Kindern das eigene Zuhause leichter finanzieren können, gewährt der Staat mit dem neuen Baukindergeld einen Zuschuss. Ein Überblick zeigt, wer einen Anspruch hat und wie die Förderung funktioniert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein steuerrelevanter Verlust aus einem Aktienverkauf liegt auch dann vor, wenn der Verkaufspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Damit hat der Bundesfinanzhof der profiskalischen Sichtweise der Finanzverwaltung widersprochen.
  • Auch beim Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums ist der volle Gewerbesteuerfreibetrag zu gewähren. Eine zeitanteilige Zuordnung hat der Bundesfinanzhof abgelehnt.
  • Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils anlässlich einer Betriebsveranstaltung teilt die Finanzverwaltung die Gesamtkosten durch die anwesenden Teilnehmer. Das Finanzgericht Köln kann dies jedoch nicht nachvollziehen und stellt bei dem Divisor auf die angemeldeten Teilnehmer ab, sodass sich ein niedrigerer Betrag ergibt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Oktober 2018

Die Bundesregierung möchte Umsatzsteuerausfälle beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet (z. B. eBay) verhindern. Deshalb hat sie nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, wodurch die Betreiber von Internet-Marktplätzen stärker in die Verantwortung genommen werden sollen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt erst zu ermöglichen, sind diese Aufwendungen dennoch in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten einzubeziehen. Es kommt – so der Bundesfinanzhof – darauf an, ob ein Schaden bereits beim Immobilienerwerb „angelegt“ war oder erst später entstanden ist.
  • Wird ein Wirtschaftsgut bei einem fremden Unternehmen im Ausland gelagert, ist ein Investitionsabzugsbetrag dennoch möglich. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen zumindest dann, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann.
  • Gewährt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Sachbezüge in Höhe von maximal
    44 EUR (brutto) monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof hat nun geklärt, wie die Freigrenze zu ermitteln ist. Dabei hat er herausgestellt, dass der zusätzliche Vorteil einer Lieferung frei Haus in die Berechnung einzubeziehen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben September 2018

Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Diese gesetzliche Regelung hat das Bundesverfassungsgericht in 2017 als verfassungswidrig eingestuft. Aus einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun hervor, dass die quotale Verlustuntergangsnorm für vor dem 1.1.2016 stattgefundene schädliche Beteiligungserwerbe ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem soll die Sanierungsklausel rückwirkend wieder anzuwenden sein.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der verbilligten Vermietung an Angehörige können Werbungskosten in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus beträgt. Der Bundesfinanzhof hat nun dazu Stellung genommen, wie die ortsübliche Marktmiete bei Überlassung möblierter Wohnungen zu ermitteln ist.
  • Das Bundesfinanzministerium hat ein Anwendungsschreiben zu den „Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen“ veröffentlicht, in dem es auch auf die Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahmen eingeht.
  • Eine Rechnung muss die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten, damit sie zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs reicht dabei die Angabe eines Orts mit postalischer Erreichbarkeit aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben August 2018

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung von Familien soll durch ein Familienentlastungsgesetz erfolgen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht u. a. eine Erhöhung des Kindergelds und des Grundfreibetrags vor.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims ist auch dann insgesamt steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Diese positive Entscheidung des Finanzgerichts Köln steht jedoch im Widerspruch zur Sichtweise der Finanzverwaltung, sodass nun der Bundesfinanzhof gefragt ist.
  • Damit Handwerkerleistungen steuerbegünstigt sind, müssen sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden. Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, ist dieses Kriterium bei
    einem Baukostenzuschuss für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung nicht erfüllt.
  • Bereits seit Anfang 2018 darf die Finanzbehörde unangekündigte Kassen-Nachschauen durchführen. Das Bundesfinanzministerium hat nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem es u. a. darum geht, welche Befugnisse der Prüfer hat.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Juli 2018

Innerhalb weniger Monate haben sich zwei Senate des Bundesfinanzhofs mit der Frage beschäftigt, ob der für Nachzahlungszinsen relevante Zinssatz von 0,5 % pro Monat (6 % pro Jahr) verfassungsgemäß ist. Für die Jahre bis 2013 hat der 3. Senat die Zinshöhe noch für verfassungsgemäß gehalten. Dem hat sich der 9. Senat zumindest für Veranlagungszeiträume ab 2015 aber nicht angeschlossen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Erzielen Steuerpflichtige steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 EUR im Jahr, dann können sie damit zusammenhängende Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof. Einziger „Haken“: Es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen.
  • Ob auch Arbeitskosten, die auf Reparaturarbeiten in einer Werkstatt entfallen, als Handwerkerleistungen begünstigt sind, führt immer wieder zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Da zu dieser Frage nun ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, dürfte bald Klarheit herrschen.
  • Für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr gilt ein Freibetrag von
    je 110 EUR pro Arbeitnehmer. Das heißt: Bis zu diesem Betrag fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Kosten für einen Bustransfer zu einer Jubilarfeier bei der Gesamtkostenermittlung außer Betracht bleiben. Die Verwaltung sieht das aber anders.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Juni 2018

Trägt ein privat krankenversicherter Steuerpflichtiger seine Krankheitskosten selbst, um dadurch die Voraussetzungen für eine Beitragserstattung zu schaffen, können diese Kosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Diese ungünstige Entscheidung stammt vom Bundesfinanzhof.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Eine vom Erblasser zuvor selbst genutzte Immobilie kann erbschaftsteuerfrei vererbt werden, wenn das Familienheim vom Ehegatten weitere 10 Jahre lang bewohnt wird. Voraussetzung ist aber, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer war. Eine im Todeszeitpunkt bestehende Auflassungsvormerkung reicht nicht.
  • „Privatverkäufe“ über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein. Dabei sind die Umsätze der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind. Diese Person ist der umsatzsteuerliche Unternehmer, der die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss.
  • Das Bundesfinanzministerium hat zahlreiche Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer zusammengefasst und an die aktuelle Rechtslage angepasst. Interessant ist vor allem die neue Sichtweise zur Einzelbewertung bei gelegentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Mai 2018

Jetzt ist es amtlich: Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren! Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Betroffen sind sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten umlegen können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Muss eine Mietwohnung nach dem plötzlichen Tod des langjährigen Mieters unerwartet saniert werden, um eine Neuvermietung überhaupt zu ermöglichen, stellt sich die Frage, ob diese Aufwendungen in die schädliche 15 %-Grenze zur Überprüfung anschaffungsnaher Herstellungskosteneinzubeziehen sind. Zumindest vom Finanzgericht Niedersachsen gab es hier zulasten des Steuerpflichtigen ein Ja.
  • Eine Nebenleistung teilt das umsatzsteuerliche Besteuerungsschicksal der Hauptleistung. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch einigen gesetzlichen Einschränkungen. So gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % nur für Übernachtungsleistungen und nicht für die Nebenleistungen, wie z. B. das Frühstück. Ob diese Regelung angesichts einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs allerdings EG-rechtskonform ist, muss bezweifelt werden.
  • Damit ein Vorsteuerabzug gelingt, bedarf es in der Rechnung einer eindeutigen Leistungsbeschreibung. Das Finanzgericht Hessen hat nun herausgestellt, dass dies auch bei Waren im Niedrigpreissegment der Fall ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben April 2018

Pendeln Steuerpflichtige aus beruflichen Gründen zwischen zwei Haushalten, können sie den Fiskus an den Mehraufwendungen beteiligen – allerdings nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In drei Verfahren haben sich die Finanzgerichte nun intensiv mit der doppelten Haushaltsführung befasst und praxisrelevante Punkte herausgestellt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Die Kryptowährung Bitcoin ist derzeit „in aller Munde“. Die Finanzverwaltung hat nun dargestellt, wie sich Gewinne und Verluste mit Bitcoins ertragsteuerlich auswirken.
  • Übertragen Kommanditisten ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut unentgeltlich aus dem Sonderbetriebsvermögen in eine andere Personengesellschaft, darf die Verbindlichkeit nicht mit übertragen werden, da ansonsten die Unentgeltlichkeit gefährdet wird. Und diese ist wichtig, damit die stillen Reserven nicht aufgelöst werden müssen. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, wie die Darlehensverbindlichkeit nach der Übertragung bilanziell zu behandeln ist.
  • Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte (z. B. PC, Tablet) durch Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen bei geleasten Geräten aber dann nicht, wenn sie nach den Vertragsgestaltungen nicht dem Arbeitgeber, sondern den Arbeitnehmern wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben März 2018

Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen für Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Auslöser ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich macht. Wer sich nicht daran hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Auch im Alter häufig auftretende Krankheiten wie Demenz können eine krankheitsbedingte Unterbringung und damit einen Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastung rechtfertigen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen selbst dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnanlage für betreutes Wohnen untergebracht ist.
  • Nur weil ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet, ist das Finanzamt nicht zu einer Gewinnerhöhung mittels Schätzung berechtigt. Dies hat das Finanzgericht Köln jüngst für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung entschieden.
  • Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, ist dies keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. Der Bundesfinanzhof deutete aber gleichzeitig an, dass eine Schenkung des Gesellschafters vorliegen kann.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Februar 2018

Fällt eine private Darlehensforderung aus, dann muss das Finanzamt den Verlust steuerlich berücksichtigen. Diese frohe Kunde kommt vom Bundesfinanzhof. Denn nach einer aktuellen Entscheidung ist die Rückzahlung der Kapitalforderung, die unter dem Nennwert des Darlehens bleibt, dem Verlust bei der Veräußerung der Forderung gleichzustellen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Wird der frühere Haushalt aufgelöst, sind die Ausgaben um eine Haushaltsersparnis zu kürzen. Obwohl bei der krankheitsbedingten Unterbringung von Eheleuten nur ein Haushalt aufgelöst wird, erfolgt hier laut Bundesfinanzhof sogar eine doppelte Kürzung.
  • Vorsicht bei der Buchung von EC-Kartenumsätzen! So lautet der Hinweis des Deutschen Steuerberaterverbandes. Denn das Bundesfinanzministerium stuft es als formellen Mangel ein, wenn unbare Geschäftsvorfälle im Kassenbuch erfasst werden.
  • Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber seiner Kapitalgesellschaft auf eine bereits erdiente (werthaltige) Pensionsanwartschaft, kann das teuer werden. Wie der Bundesfinanzhof jüngst entschieden hat, stellt der Verzicht regelmäßig eine verdeckte Einlage dar, die zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2018. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Januar 2018

Ziel des neu gefassten Geldwäschegesetzes ist insbesondere die Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung. Wegen dieses Gesetzeszwecks ist die Überraschung oft groß, dass empfindliche Bußgelder drohen, wenn Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften etc. ihre wirtschaftlich Berechtigten nicht an das neue Transparenzregister melden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • In 2016 hat der Bundesfinanzhof den Begriff der anschaffungsnahen Herstellungskosten zulasten der Steuerpflichtigen näher definiert und sich für eine typisierende Betrachtungsweise ausgesprochen. Das Bundes­finanzministerium wendet die Rechtsprechung an, hat aber für zwei Fälle eine zeitliche Übergangsregelung eingeräumt.
  • Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern die Laufzeit am Bilanzstichtag mindestens 12 Monate beträgt. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Angehörigendarlehen, wenn diese steuerrechtlich anzuerkennen sind.
  • Ist ein unbelegtes Brötchen mit einem Kaffee bereits ein Frühstück, das zu einem lohnsteuerpflichtigen Sachbezug führt? Das Finanzgericht Münster meint nein. Die Finanzverwaltung ist da aber anderer Meinung und lässt diese Entscheidung nun vom Bundesfinanzhof überprüfen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2018. Viel Spaß beim Lesen!