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MandantenMail 2017

Mandantenrundschreiben Dezember 2017

Leistet der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu einem auch privat genutzten Firmenwagen, reduzieren diese den geldwerten Vorteil unabhängig davon, ob es sich um einzelne Kfz-Kosten oder ein pauschales Nutzungsentgelt handelt. Erfreulich: Diese neue Rechtsprechung wendet die Finanzverwaltung ab sofort an.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Verkaufen Steuerpflichtige eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung vor Ablauf von 12 Jahren mit Verlust, dann können sie den Verlust nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs steuerlich geltend machen.
  • Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Die Folge ist eine höhere steuerliche Belastung. Das Finanzgericht Köln ist nun der Meinung, dass der gesetzliche Zinssatz von 6 % weit von der Realität entfernt und damit verfassungswidrig ist. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
  • Die Übergangsregelung, wonach der Großbuchstabe M bei einer Mahlzeitengestellung des Arbeitgebers in der Lohnsteuerbescheinigung nicht zwingend ausgewiesen werden muss, wurde letztmalig verlängert – und zwar bis zum 31.12.2018.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben November 2017

Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kann eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Mit dieser Rechtsprechungsänderung hat der Bundesfinanzhof die Konsequenzen aus den gesetzlichen Neuerungen im Eigenkapitalersatzrecht gezogen. Allerdings gewährten die Richter Vertrauensschutz in ihre bisherige Rechtsprechung und haben eine zeitliche Anwendungsregelung geschaffen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein Sofortabzug von Reparatur- oder Instandsetzungsaufwand ist in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Mietimmobilie möglich, wenn die Schäden nach dem Erwerb unvermutet eintreten und auf das schuldhafte Verhalten Dritter zurückzuführen sind. In diesem Fall ist es unerheblich, wenn die Nettoaufwendungen 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen.
  • Bei der Soll-Besteuerung ist die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits mit der Leistungsausführung abzuführen, was die Liquidität belasten kann. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch bezweifelt, dass die uneingeschränkte Pflicht zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist.
  • Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung genommen, wie eine BahnCard 50 oder 100 lohnsteuerlich zu behandeln ist, wenn diese dienstlich und privat genutzt werden darf. Entscheidend ist die Prognoserechnung des Arbeitgebers, d. h., ob eine Voll- oder eine Teilamortisation angenommen wird.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Oktober 2017

Bei der umsatzsteuerlichen Abwicklung der Bauträger-Altfälle ist weiterhin kein Ende in Sicht. Zwar hat das Bundesfinanzministerium in einem taufrischen Schreiben die Sichtweise des Bundesfinanzhofs im Kern bestätigt. Da aber einige Fragen offengeblieben sind, wird es wohl schon bald wieder Neuigkeiten geben.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Der Bundesfinanzhof hat den Meinungsstreit bei den Finanzgerichten zum Abzug von Scheidungskosten beendet. Allerdings zum Leidwesen der Steuerpflichtigen, denn Scheidungskosten wirken sich ab dem Veranlagungszeitraum 2013 nicht mehr steuermindernd aus.
  • Bereits 2014 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditinstitute keine Bearbeitungsgebühren für die Vergabe von Darlehen erheben dürfen. Diese Rechtsprechung betraf jedoch „nur“ Verbraucher. Nun hat das Gericht nachgelegt und klargestellt, dass dieses Verbot auch für Unternehmerkredite gilt.
  • Bezuschusst der Arbeitgeber Beiträge seines Arbeitnehmers zu einer privaten Zusatzkrankenversicherung, kann es sich um begünstigten Sachlohn handeln. Solche Sachbezüge bleiben außer Ansatz, wenn sie die monatliche Grenze von 44 EUR nicht überschritten haben. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern muss aber noch vom Bundes­finanzhof bestätigt werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben September 2017

Die Betriebsrente ist in kleinen Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen noch nicht ausreichend verbreitet. Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz, dem der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zugestimmt hat, soll das nun anders werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Hat ein Kind einen pflegebedürftigen Elternteil zu Lebzeiten gepflegt, darf es nach dem Tod des Elternteils bei der Erbschaftsteuer den sogenannten Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof – entgegen der Verwaltungsmeinung – entschieden.
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind bis zu 1.250 EUR als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn dem Steuerpflichtigen für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die betragsmäßige Beschränkung gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum nacheinander oder zeitgleich zwei Arbeitszimmer genutzt hat.
  • Weil in der Praxis vermehrt elektronische Rechnungen verwandt werden, hat das Bayerische Landesamt für Steuern dargestellt, welche Anforderungen an den Kontierungsvermerk auf elektronisch übermittelte Eingangsrechnungen zu stellen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben August 2017

Rund zwei Monate vor der Bundestagswahl ist der Steuergesetzgeber noch einmal aktiv geworden und hat zwei interessante Gesetze verabschiedet. Hierin geht es u. a. um die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter und um die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein häusliches Arbeitszimmer setzt zwar voraus, dass der jeweilige Raum nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist es aber unerheblich, ob ein Arbeitszimmer für die Tätigkeit auch erforderlich ist.
  • Die Übernahme der pauschalen Einkommensteuer für ein Geschenk an Geschäftsfreunde unterliegt als weiteres Geschenk dem Abzugsverbot. Dies gilt, soweit der Wert des Geschenks zusammen mit der Pauschalsteuer den Betrag von 35 EUR übersteigt. Mit dieser Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte die Pauschalierungsmöglichkeit weiter an Attraktivität eingebüßt haben.
  • Der Bundesfinanzhof hat das gewinnneutrale Ausscheiden aus einer Personengesellschaft erleichtert. Danach sind die stillen Reserven nicht aufzudecken, wenn ein Gesellschafter gegen Sachwertabfindung ausscheidet und diese Abfindung in der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter besteht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Juli 2017

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates in „trockenen Tüchern“. Damit profitieren insbesondere kleinere Betriebe von einigen steuerlichen Erleichterungen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Bei der Erneuerung einer Einbauküche können Vermieter die Aufwendungen für die Spüle und den Herd nicht mehr sofort als Werbungskosten abziehen. Nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die Kosten über zehn Jahre abzuschreiben. Allerdings gibt es hier nun eine Übergangsregelung. Denn die Finanzverwaltung gestattet bei Erstveranlagungen bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 2016 weiter den Sofortabzug.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat den Steuergesetzgeber (mal wieder) in seine Schranken verwiesen. Diesmal ging es um Kapitalgesellschaften und den anteiligen Verlustuntergang bei schädlichem Beteiligungserwerb. Da diese Regelung verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber nun bis zum 31.12.2018 rückwirkend eine Neuregelung treffen.
  • Pensionszusagen sind ein beliebtes steuerliches Gestaltungsmittel, das aber auch sehr konfliktanfällig ist. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun die Prüfung der Überversorgung bestätigt und genau erläutert.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben-Sonderausgabe zur ordnungsgemäßen Kassenführung

Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht nur für Unternehmen relevant, die überwiegend Barumsätze tätigen. Dies zeigen zahlreiche Betriebsprüfungen. Denn kommt es hier zu Beanstandungen, drohen oft erhebliche Hinzuschätzungen. Damit die Kasse für Sie in der nächsten Betriebsprüfung nicht zum Stolperstein wird, sind in der aktuellen Sonderausgabe die wichtigsten Aspekte aufgeführt, die unbedingt beherzigt werden sollten.

Mandantenrundschreiben Juni 2017

Die Abwicklung der sogenannten Bauträgerfälle ist derzeit eines der meist diskutierten Themen im Umsatzsteuerrecht. Durch eine aktuelle Entscheidung dürfte der Bundesfinanzhof nun den gordischen Knoten in den meisten Fällen durchschlagen haben. Denn nach seiner Sichtweise kann eine Umsatzsteuerfestsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann zu seinem Nachteil geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer gegenüber dem Leistungsempfänger zusteht.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Erbschaftsteuer – und zwar unabhängig davon, ob der Erbe den Pflichtteilsanspruch tatsächlich geltend macht.
  • Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz zu versteuern, sondern mit dem persönlichen Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Diese Regelung gilt aber nur für unmittelbare Beteiligungen. Mittelbar beteiligte Gesellschafter sind hiervon nicht betroffen, wie der Bundesfinanzhof bestätigt hat.
  • Bei einer doppelten Haushaltsführung sind Unterkunftskosten nur bis maximal
    1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehbar. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und notwendigen Hausrat werden vom Höchstbetrag nicht erfasst. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf will die Finanzverwaltung jedoch nicht akzeptieren, sodass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Mai 2017

Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Ob Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse die abziehbaren Beiträge mindern oder als reine Kostenerstattung außen vor bleiben, hängt vom jeweiligen Bonusprogramm ab. Die Krankenkassen werden bei ihren Bonusprogrammen nun feststellen, wie die Zahlungen zu behandeln sind. Sollte es sich um eine reine Kostenerstattung handeln, erhalten die Versicherten in 2017 eine Papierbescheinigung, die dem Finanzamt vorzulegen ist.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Im Steuerrecht ist nur eines sicher, es wird nie langweilig. Dafür hat aktuell der Bundesfinanzhof gesorgt. Denn nach seiner neuen Sichtweise ist die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen stufenweise zu ermitteln, wodurch der steuerliche Abzug grundsätzlich erhöht wird.
  • Auch langjährig getrennt lebende Ehegatten können nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Voraussetzung ist aber, dass die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft weiter besteht.
  • Der Bundesfinanzhof hat der Ungleichbehandlung zwischen der mittelbaren und der unmittelbaren Grundstücksschenkung ein Ende gesetzt. Jetzt darf auch derjenige die Gebäude-Abschreibung geltend machen, der Geld mit der Auflage geschenkt bekommt, damit eine Mietimmobilie zu kaufen.
  • Die Voraussetzungen für den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Zu der aktuellen Rechtslage hat das Bundesfinanzministerium nun ausführlich Stellung bezogen.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben April 2017

Nutzt ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen auch privat, muss er einen geldwerten Vorteil versteuern. Dies ist nachzuvollziehen. Nicht erklärbar war bis dato aber die Ungleichbehandlung von Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei Anwendung der Ein-Prozent-Regel. Ein pauschales Nutzungsentgelt minderte den geldwerten Vorteil, gezahlte Benzinkosten hingegen nicht. Diese Ungleichbehandlung hat der Bundesfinanzhof nun im Sinne „der Zuzahler“ beseitigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Nach zuletzt eher restriktiver Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer gibt es frohe Kunde, wenn mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen. Denn nach der neuen Sichtweise des Bundesfinanzhofs ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR nicht mehr objekt-, sondern personenbezogen anzuwenden.
  • Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Betriebsgebäuden auf im Miteigentum von Ehegatten stehenden Grundstücken im vergangenen Jahr geändert. Hierauf hat die Finanzverwaltung nun reagiert und eine Übergangslösung kreiert, die wenig Begeisterung auslösen dürfte. Danach sollen erzielte Steuervorteile in Altfällen gewinnwirksam rückgängig gemacht werden. Einziges Zugeständnis: Eine Gewinnverteilung auf fünf Jahre.
  • Es bleibt dabei: Ein Zählprotokoll ist bei einer offenen Ladenkasse für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung nicht verpflichtend. Ein täglicher Kassenbericht reicht aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben März 2017

Damit war nicht zu rechnen: Bereits einen Monat nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Rechnungskorrektur den Vorsteuerabzug im Ursprungsjahr rettet, hat der Bundesfinanzhof nachgelegt und die neue Rückwirkungslogik konkretisiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Wann ist eine Erstausbildung für Zwecke des Kindergeldanspruchs abgeschlossen? Bei Beantwortung dieser Frage bleibt der Bundesfinanzhof großzügig. Das heißt: Anspruch auf Kindergeld besteht selbst dann, wenn ein Kind als bereits ausgebildeter Physiotherapeut ein berufsbegleitendes Studium anhängt und in dieser Zeit 30 Stunden pro Woche arbeitet.
  • Wer Studenten und Praktikanten aushilfsweise beschäftigt, muss sich mit einigen Neuerungen vertraut machen. Denn die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben ihr Schreiben aus 2004 mit Wirkung ab 1.1.2017 überarbeitet.
  • Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen haben Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte. Sollte der Bundesfinanzhof diese Rechtsprechung bestätigen, wären die Fahrtkosten nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, sondern könnten nach Dienstreisegrundsätzen abgerechnet werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Februar 2017

Ende vergangenen Jahres wurden einige interessante Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Von besonderem Interesse ist sicherlich das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, wodurch die Kassenführung mittels Registrierkassen neue Spielregeln erhält. Bei vielen Punkten gibt es aber zumindest in zeitlicher Hinsicht vorerst Entwarnung. So müssen z. B. die Anforderungen an die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung erst noch mittels Rechtsverordnung festgelegt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Aufwendungen für die Erneuerung der Einbauküche können Vermieter nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs müssen die Aufwendungen abgeschrieben werden – und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren.
  • Positive Kunde für Kapitalgesellschaften: Der Gesetzgeber hat die steuerliche Verlustverrechnung neu ausgerichtet. Danach können Kapitalgesellschaften Verluste weiterhin nutzen, wenn der Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel erhalten bleibt und eine anderweitige Verlustnutzung ausgeschlossen ist.
  • Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von maximal
    44 EUR monatlich, fällt hierfür keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof muss nun in einem Revisionsverfahren entscheiden, ob in die Berechnung der Freigrenze auch Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen sind.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2017. Viel Spaß beim Lesen!

Mandantenrundschreiben Januar 2017

Durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Steuerzahler ihre Steuerlast senken. Die Steuerermäßigung hängt jedoch von einigen Voraussetzungen ab, die von den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung häufig unterschiedlich interpretiert werden. Da der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung zuletzt in einigen Punkten widersprochen hat, hat diese nun ihr Anwendungsschreiben überarbeitet und den Abzugsbereich ausgedehnt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Beim Verkauf einer GmbH oder eines GmbH-Anteils möchte der Käufer die Pensionszusage, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt worden war, oftmals nicht übernehmen. Wird die Pensionszusage zuvor auf eine andere Gesellschaft gegen eine Ablösezahlung übertragen, fließt dem Geschäftsführer grundsätzlich noch kein Arbeitslohn zu. Diese erfreuliche Sichtweise vertritt der Bundesfinanzhof.
  • Kann eine Umsatzsteuerberichtigung bereits im Zeitpunkt der Leistungs­erbringung für solche Provisionsraten erfolgen, deren Fälligkeit mehr als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung liegt? Das Finanzgericht Niedersachsen meint schon. Da die Finanzverwaltung diese Entscheidung aber nicht akzeptieren will, ist nun der Bundesfinanzhof am Zug.
  • Arbeitgeber können die Einkommensteuer bei Sachzuwendungen mit einem pauschalen Steuersatz von 30 % für den Zuwendungsempfänger übernehmen. Entgegen der bisherigen Handhabung der Finanzämter hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass diese Wahl auch widerrufen werden kann.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2017. Viel Spaß beim Lesen!