Home  
Wichtige Infos
 
 
Suche
 
 
   MandantenMail 2012
 
 
Sie befinden sich hier: Information / MandantenMail 2012 / 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier stellen wir Ihnen unsere monatlich erscheinenden Mandantenrundschreiben als PDF zur Verfügung.
Für weitergehende Fragen können Sie uns selbstverständlich gerne ansprechen.
Hinweis: Der gelbe Ordner ist jeweils der Link zum Dokument.

Freundliche Grüße, Ihre Steuerberaterkanzlei Theußen und Peters

Mandantenrundschreiben Mai 2012

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können.

Unternehmer sollten beachten, dass sie allein mit der Aufbewahrung einer Archivierungs-CD, die anhand der Daten des Lieferanten erstellt worden ist, nicht ihre gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften dürfte die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Verlustabzugsbeschränkung bei einem schädlichen Beteiligungsverkauf interessieren. Danach können Gewinne, die bis zum unterjährigen Beteiligungsverkauf anfallen, mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software auch dann steuerfrei ist, wenn der Arbeitnehmer die Software auf einem privaten PC einsetzt. Bislang war nur die Nutzung auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers begünstigt. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass auch die Privatnutzung von Smartphones und Tablets steuerfrei ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mandantenrundschreiben April 2012

Alle Steuerzahler sollten beachten, dass eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen voraussetzt, dass die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wurde. Wurde die Leistung sowohl „im“ als auch „für“ den Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt, sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeitsleistung in der Rechnung nach dem Ort der Leistung aufgeteilt ist.

Freiberufler oder Gewerbetreibende, die für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, sollten wissen, dass das Wirtschaftsgut nach der Anschaffung zu mindestens 90 % im Betrieb genutzt werden muss. Diese Voraussetzung ist indes nicht erfüllt, wenn das Wirtschaftsgut auch in Zweigbetrieben eingesetzt wird, weil diese Nutzung bei der 90 %-Quote nicht angerechnet wird.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass ein Anwendungsschreiben zur gesetzlichen Neuregelung bei elektronischen Rechnungen zumindest im Entwurf vorliegt. Darüber hinaus hat das Bayerische Landesamt für Steuern praxisrelevante Ausführungen zum Kontierungsvermerk auf elektronischen Eingangsrechnungen gemacht.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur dann steuerfrei sind, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden.

Für Arbeitnehmer ist sicherlich ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs zur Entfernungspauschale von Interesse. Demzufolge muss das Finanzamt einen Umweg anerkennen, wenn dieser insgesamt verkehrsgünstiger ist. Dabei ist nicht nur auf eine Zeitersparnis, sondern vielmehr auf die Verkehrsumstände im Einzelfall abzustellen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mandantenrundschreiben März 2012

Alleinerziehende können den Entlastungsbetrag (1.308 EUR jährlich) grundsätzlich zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat geltend machen. Damit widerspricht das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem inzwischen rechtskräftigen Urteil der Ansicht der Finanzverwaltung, wonach der Entlastungsbetrag im Jahr der Eheschließung für das gesamte Jahr verloren geht.

Sofern Vermieter in 2011 erhebliche Mietausfälle verzeichnen mussten, sollten sie sich eine Frist im Kalender anstreichen: Denn ein Antrag auf teilweisen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung ist nur noch bis zum 2.4.2012 möglich.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass das Bundesfinanzministerium die Übergangsfrist für die neue Gelangensbestätigung um drei Monate verlängert hat. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen wird es somit nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf Grundlage der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Arbeitgeber sollten beachten, dass der geldwerte Vorteil bei Job-Tickets bereits mit der Ausgabe der Jahreskarte entsteht. Da keine Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR regelmäßig nicht zum Zuge.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

Mandantenrundschreiben Februar 2012

Da die Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab diesem Jahr entfällt, haben mehr Eltern Anspruch auf Kindergeld bzw. auf Kinderfreibeträge. In einem umfangreichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium die neue Rechtslage erläutert.

Steuerpflichtigen, die ihre Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen möchten, bleibt derzeit nur die Möglichkeit, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Denn das Bundesfinanzministerium hat die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass belegt.

Für Freiberufler und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, ist es wichtig zu wissen, dass sie ihrer Einkommensteuererklärung definitiv eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (Anlage EÜR) beifügen müssen. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass die Abgabeverpflichtung rechtmäßig ist.

Umsatzsteuerzahler, die auch innergemeinschaftliche Lieferungen durchführen, sollten beachten, dass die Bagatellgrenze für die Zusammenfassenden Meldungen ab 2012 von 100.000 EUR auf 50.000 EUR reduziert wurde. Demzufolge ist zu prüfen, ob die Zusammenfassenden Meldungen möglicherweise nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich beim Bundeszentralamt für Steuern einzureichen sind.

Arbeitgeber dürfte interessieren, dass die Finanzverwaltung die Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs, wonach ein Arbeitnehmer bei mehreren Tätigkeitsstätten nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann, in allen offenen Fällen anwendet. Gleichzeitig hat die Verwaltung die regelmäßige Arbeitsstätte neu definiert.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.


Mandantenrundschreiben Januar 2012

Wie so oft zum Jahresende hat der Bundesrat jetzt noch wichtigen Gesetzesänderungen und Verordnungen zugestimmt. In diesem Jahr stehen folgende Änderungen im Zentrum:

- Bei dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz sticht besonders ins Auge, dass die günstige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Berufsausbildungskosten rückwirkend kassiert wurde. Ob diese Gesetzesanpassung indes rechtens ist, wird in der Literatur bereits bezweifelt.

- Exportlieferungen bleiben regelmäßig nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Exporteur den Buch- und Belegnachweis ordnungsgemäß führt. Da diese Nachweisbestimmungen nunmehr grundlegend überarbeitet worden sind, müssen die neuen Spielregeln schnellstens verinnerlicht werden.

- Arbeitslose Existenzgründer müssen beim Gründungszuschuss erhebliche Einschnitte in Kauf nehmen. So stellt der Zuschuss nur noch eine Ermessensleistung dar. Darüber hinaus wird die Förderung regelmäßig geringer ausfallen.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte wegen EDV-Problemen erneut verschoben wurde. Bund und Länder haben sich aktuell darauf verständigt, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erst ab 2013 einzuführen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.


Öffnungszeiten: Montags bis Freitags / 07.30 bis 16.30 Uhr
 
Sozietät
 

Wilhelm Theußen
Bertold Theußen
Jens Peters
Steuerberater


Bahnhofstr. 36
46509 Xanten

Tel.: 02801 / 7146-0
Fax: 02801 / 9315

eMail:
peters@steuern-xanten.de

 
Partner
 

I.S. Steuerberatung GmbH Sonsbeck