Eine ordnungsgemäße Rechnung muss laut § 14 UStG unbedingt folgende Angaben enthalten:
Für elektronische Rechnungen gelten besondere Vorschriften, die von ca. 80 Prozent der Unternehmen nicht eingehalten werden. In vielen Buchhaltungen tickt eine Zeitbombe, die bei der nächsten Steuerprüfung ein Loch in die Bilanz...
Bereits seit Jahresbeginn müssen Geschäftsbriefe sämtliche Pflichtangaben unabhängig davon enthalten, ob sie auf postalischem oder elektronischem Weg verschickt werden. Das ergibt sich als Nebeneffekt aus dem Gesetz über...



