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   Fristen und Termine - Steuerberaterkanzlei Xanten, Theussen und Peters
 
 
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Fälligkeit der Umsatzsteuer (-Vorauszahlung)

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung ist für Quartalszahler immer am 10. des auf das Quartal folgenden Monats fällig,
für Monatszahler am 10. des jeweiligen Folgemonats
und für Umsatzsteuerpflichtige mit Dauerfristverlängerung am 10. des übernächsten Monats.


Fälligkeit der Lohnsteuer (-Anmeldung)

Die Lohnsteuer-Anmeldung, bzw. die zu entrichtenden Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber in der Regel monatlich, jeweils bis zum 10. des Folgemonats fällig.

Bei jährlicher Fälligkeit (schriftliche Mitteilung durch das Finnzamt des Arbeitgebers bei sehr geringer Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer) ist die Lohnsteuer am 10.01. des Folgejahres abzuführen.


Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung 2008

Die Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber ist am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig.
Die Abgabe der Beitragsmeldung bzw. in der Regel Beitragsschätzung muss zwei Arbeitstage vor Fälligkeit bei der Einzugsstelle vorliegen.

 

 

Jan.

Febr.

März

April

Mai

Juni

Abgabe

25.

25.

25.

24.

26.

24.

Zahlung

29.

27.

27.

28.

28.

26.

 

 

Juli

Aug.

Sept.

Okt.

Nov.

Dez.

Abgabe

25.

25.

24.

27.

24.

19.

Zahlung

29.

27.

26.

29.

26.

23.

 

 

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags / 07.30 bis 16.30 Uhr
 
Sozietät
 

Wilhelm Theußen
Bertold Theußen
Jens Peters
Steuerberater


Bahnhofstr. 36
46509 Xanten

Tel.: 02801 / 7146-0
Fax: 02801 / 9315

eMail:
peters@steuern-xanten.de

 
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I.S. Steuerberatung GmbH Sonsbeck