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   Gebühren - Steuerberatungskanzlei Theussen und Peters, Xanten
 
 
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Die Steuerberater/innen sind nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Wir möchten, dass unsere Beratungsleistungen für Sie kalkuklierbar und transparent sind. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen eine Pauschalgebühr für einen gewissen Zeitraum. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und fordern Sie unser verbindliches Angebot an !

Höhe der Gebühren

Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBGebV nach

  • der Bedeutung der Angelegenheit,
  • dem Umfang
  • der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit

Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.

Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBGebV muss dies schriftlich geschehen.
§ 14 StBGebV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.

  • Beispiele für die Wertgebühr:
  • Beispiel anhand von Zahlen:


Quelle:

Bundessteuerberaterkammer
Neue Promenade 4 Postfach 02 88 55
10178 Berlin 10131 Berlin
Telefon: 0 30 - 24 00 87-0 E-Mail: zentrale@bstbk.de
Telefax: 0 30 - 24 00 87-99 http://www.bstbk.de

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags / 07.30 bis 16.30 Uhr
 
Sozietät
 

Wilhelm Theußen
Bertold Theußen
Jens Peters
Steuerberater


Bahnhofstr. 36
46509 Xanten

Tel.: 02801 / 7146-0
Fax: 02801 / 9315

eMail:
peters@steuern-xanten.de

 
Partner
 

I.S. Steuerberatung GmbH Sonsbeck